Das neue Heizungsgesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten und längerfristig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren.
Was Verkäufer und Kaufinteressenten zum GEG 2024 wissen müssen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Regelungen und Vorgaben dazu, was beim Neubau sowie bei der Sanierung von Bestandsimmobilien zu beachten ist. Es ist bereits 2020 in Kraft getreten, zum 1. Januar 2024 wurde es novelliert - das heißt, auf Eigentümer, Bauherren und Kaufinteressenten kommen nun diverse Neuerungen zu. Das wesentliche Ziel besteht darin, dass nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugen. Spätestens im Jahr 2045 soll die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet sein.
Die GEG-Vorgaben für Bestandsimmobilien sind nicht nur für Eigentümer relevant, sondern auch für alle, die es werden wollen - also für Kaufinteressenten. Sofern Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens 1. Februar 2002 selbst bewohnen, müssen Sie Ihre Heizung auch dann nicht austauschen, wenn sie älter als 30 Jahre ist. Verkaufen Sie das Haus, ist der neue Eigentümer hingegen verpflichtet, die Heizungsanlage innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum zu erneuern. Ist die Heizung jünger als 30 Jahre und funktioniert sie noch oder kann sie bei einem Defekt repariert werden, ist kein Heizungsaustausch vorgeschrieben. Für Heizungsanlagen, die irreparabel beschädigt sind, gelten Übergangslösungen.
In jedem Fall gilt: Bauen Sie eine neue Heizung ein, muss diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Folgende Heizungstypen kommen dabei infrage:
Der Einbau von Öl- oder Gasheizungen ist ab 2024 nur noch unter Einhaltung strenger Richtlinien möglich.
Um Eigentümern die Finanzierung der neuen Heizungsanlage zu erleichtern, gibt es diverse Fördermittel. Außerdem sieht das GEG Härtefallregelungen vor, beispielsweise für einkommensschwache Personen und für ältere Menschen ab 80.
Als Kaufinteressent sollten Sie genau prüfen, ob Ihre Wunschimmobilie die Anforderungen des GEG bereits erfüllt und welche Kosten nach dem Kauf gegebenenfalls auf Sie zukommen. Möchten Sie Ihr Haus verkaufen und die Heizungsanlage ist veraltet, müssen Sie damit rechnen, dass die Nachfrage eher gering ausfällt oder Käufer versuchen, den Preis zu drücken.
In beiden Fällen gilt: Verzichten Sie beim Verkauf oder Kauf nicht auf professionellen Beistand! Das Team der Koch Immobilienagentur ist über die Neuerungen des GEG 2024 bestens informiert und berät Sie gerne ganz individuell zum Thema Heizungsaustausch, Verkauf und Kauf. Rufen Sie uns in Geestland an oder kontaktieren Sie uns noch heute online!
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