Maklerprovision: Das sollten Sie darüber wissen

Die Maklerprovision beziehungsweise Courtage ist gleichbedeutend mit dem Einkommen eines Maklers, das dieser bei einem erfolgreich gesteuerten Eigentümerwechsel (Verkaufs- und Kaufprozess) erhält. Da sich die Provision prozentual bemisst, steigt sie mit einem höheren Immobilienverkaufswert also an, während sie bei niedrig bepreisten Immobilien geringer ausfällt. Einen wichtigen Vorteil hat die Ausgestaltung als Provision für beide Parteien: Sie fällt nur bei erfolgreichem Vertragsabschluss an. 

Höhe und Verteilung der Maklerprovision

Zunächst ist zu beachten, dass sich die Maklerprovision zwischen den Bundesländern unterscheidet. Hier beträgt diese objektabhängig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent inkl. MwSt., die sich normalerweise Käufer und Verkäufer teilen. Je nach Objekt kann nach dem Bestellerprinzip auch der Käufer die Provision alleine tragen.

Bei Wohnimmobilien zur Miete zahlt im Regelfall der "Besteller", was also der Eigentümer ist. Sinn und Zweck dessen ist vor allem Mieter zu entlasten, die bis zur Einführung des Bestellerprinzips die Courtage zahlen mussten und damit den Eigentümern Kosten abnahmen, mit denen sie eigentlich nichts zu tun hatten. Als erfahrener Makler klären wir Sie dahingehend auf. 

Gekoppelt ist die Provision in jedem Fall an die Erbringung einer professionellen Maklerleistung. Das vertraglich festgelegte Ziel muss der Makler also erreichen, damit er eine Provision erhält. Wenn es eine gravierende Abweichung davon gibt, wird auch der Provisionsanspruch verwirkt. 

Mann mit Hausmodell

Beispiele für eine "gravierende Abweichung" vom vertraglichen Ziel gibt es reichlich, beispielsweise:

  • der Makler würde die Immobilie massiv unter Wert verkaufen, zum Beispiel nur zu 40 % des angedachten Verkaufspreises
  • der Makler definiert das Ziel in Eigenregie neu, vermietet die Immobilie also nur, statt sie zu verkaufen
  • der Makler hat eine oder mehrere Leistungen nicht erbracht, zum Beispiel eigentlich zu beschaffende Unterlagen nie eingeholt

Solche gravierenden Fehler passieren einem professionellen Makler nicht. Sie als Besteller dürfen sich sicher sein, dass wir alle unsere Leistungen und die Vermarktung gewissenhaft sowie vollständig übernehmen. Das zeigt schon unsere Ausrichtung als Makler, bei dem Sie alles aus einer Hand erhalten. 

Darum arbeiten wir mit Alleinaufträgen

Der Begriff "Alleinauftrag" geht Hand in Hand mit der Maklerprovision. Das stellt sicher, dass Sie uns als alleinigen Makler beauftragen. Für jeden Makler ist das ein Ansporn und wichtiger Vertrauensvorschuss, denn so kann er sicher sein, dass er für die erledigte Arbeit und erfolgreiche Vermittlung tatsächlich über die vereinbarte Provision bezahlt wird.

Zurück zur News-Übersicht

KOCH Immobilienagentur

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

(04743) 949 84 64
Kontakt
Direktkontakt
Anschrift KOCH Immobilienagentur Langener Str. 53 27607 Geestland
Hier finden Sie uns