Erfolg dank hoher Motivation: Was Sie über den Makleralleinauftrag wissen müssen

Als Eigentümer haben Sie grundsätzlich das Recht, mehrere Makler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu beauftragen. Warum diese Vorgehensweise jedoch alles andere als sinnvoll ist und welche Vorteile Ihnen ein sogenannter Alleinauftrag bietet, erklären wir von der Koch Immobilienagentur Ihnen in folgendem Beitrag. 

Definition Alleinauftrag 

Wie der Name vermuten lässt, beauftragen Sie bei einem Alleinauftrag einen einzigen Makler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie. Durch Ihre Unterschrift verpflichten Sie sich, auf die Inanspruchnahme eines weiteren Immobilienmaklers zu verzichten - tun Sie dies trotzdem, drohen Vertragsstrafen. Sie fragen sich, warum Sie sich für einen Alleinauftrag entscheiden sollten, statt gleich mehrere Experten mit der Käufersuche zu beauftragen? Ganz einfach: Weil ein Alleinauftrag Ihre Chancen für einen zeitnahen Kaufabschluss deutlich erhöht, und zwar aus folgenden Gründen: 

  • Ein Makler mit Alleinauftrag ist besonders motiviert - eben weil er genau weiß, dass die Immobilie nicht gleichzeitig von der Konkurrenz vermarktet wird. Ist er bei der Käufersuche erfolgreich, erhält er garantiert eine Provision. 
  • Mit der Motivation einher geht die Bereitschaft, Ressourcen - also Zeit und Geld - in das Marketing zu investieren. Dies wirkt sich positiv auf die Immobilienpräsentation aus, beispielsweise auch auf das Exposé. 

Bedenken Sie außerdem: Sind zwei oder mehr Makler gleichzeitig mit der Suche nach einem Käufer für Ihre Immobilie beschäftigt, kann es passieren, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf ein und demselben Immobilienportal mehrfach und mit verschiedenen Ansprechpartnern angeboten wird - womöglich sogar mit unterschiedlichen Angebotspreisen. Auf potenzielle Interessenten wirkt solch eine Vorgehensweise unseriös und somit eher abschreckend. Auch bei der Terminierung der Besichtigungstermine kann es zu Problemen kommen, wenn mehrere Makler mit der Käufersuche betraut sind. 

Einfacher oder qualifizierter Alleinauftrag?

Frau hält Schlüssel in ihrer Hand

Beim Alleinauftrag ist zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Alleinauftrag zu unterscheiden: 

1. Einfacher Alleinauftrag: Sie als Verkäufer dürfen zwar keine weiteren Makler beauftragen - die Käufersuche in Eigenregie ist aber dennoch möglich. Sie dürfen den Kaufvertrag auch ohne Unterstützung des Maklers abwickeln und zahlen dann keine Maklercourtage.

2. Qualifizierter Alleinauftrag: Wichtiger Bestandteil dieser Vertragsvariante ist die "Verweisungsklausel", nach der Sie sämtliche Interessenten an den Makler verweisen müssen. Die Kaufformalitäten werden also in jedem Fall kostenpflichtig vom Makler abgewickelt.

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Bevor Sie einen Alleinauftrag mit der Koch Immobilienagentur abschließen, nehmen wir uns selbstverständlich viel Zeit für eine individuelle Beratung. Kontaktieren Sie uns in unserem Büro in Geestland und vereinbaren Sie einen Termin!

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